Annahmebedingungen

Abfallarten

Hier erhalten Sie Informationen darüber welche Stoffe wir annehmen und welche wir leider nicht annehmen können. Im Zweifel rufen Sie uns gerne an.

Bauschutt:

  • Ziegel
  • Fliesen und Keramik

Folgende Bestandteile darf der Bauschutt nicht enthalten:

  • Folien
  • Glaswolle
  • Heraklith
  • Gipskartonplatten
  • Reine Gips- und Putzreste (Rigips)
  • Holz
  • Tapeten, Papier
  • Styropor, Kunststoffe
  • Strohmatten
  • Teerhaltige Rückstände von Straßenbelägen oder Anstrichen
  • Holzleichtbeton

Baustellen- und Gewerbeabfälle:

  • Textilien, Bekleidung, Teppiche, Teppichböden
  • Kunststoffe
  • Folien
  • Verbundstoffe
  • Gummi
  • Verpackungen

Folgende Bestandteile dürfen die Baustellen- und Gewerbeabfälle nicht enthalten:

  • Farben/Lacke und lösemittelhaltige Abfälle
  • Autobatterien
  • Flüssigkeiten
  • Mineralwolle, Asbest oder sonstige gefährlichen Abfälle

Eisenschrott:

  • Metalle
  • Eisenspäne
  • Blechabfälle
  • Handelsguss
  • E-Motoren

Folgende Bestandteile darf der Eisenschrott nicht enthalten:

  • Hohlkörper (z. Bsp. Gasflaschen)
  • Maschinen und Geräte, die Flüssigkeiten enthalten

Alle Materialien müssen unbelastastet und in fester Form sein. Für Glaswolle/Mineralwolle, Asbest und Holz vom Außenbereich bzw. imprägniertes Holz gelten Sonderbestimmungen.

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