Annahmebedingungen

Abfallarten

Hier erhalten Sie Informationen darüber welche Stoffe wir annehmen und welche wir leider nicht annehmen können. Bei Fragen rufen Sie gerne an.

Abfallarten: Folgende Abfälle sind aus wirtschaftlichen und gesetzlichen Gründen getrennt zu sammeln:

  • Baumüll (Baustellenabfälle brennbar, Papier, Kunststoffe, Folien, Holz, Kabel…)
  • Sperrmüll (Möbel, Teppiche, Hausrat…)
  • Gewerbemüll (verschmutzte Kartons, brennbare Abfälle aus dem Gewerbe…)
  • Glaswolle, in Spezialsäcke verpackt
  • Eisenschrott (Metalle, Eisenspäne, Blechabfälle, Handelsguss, E-Motoren ..). Eisenschrott darf nicht enthalten: Hohlkörper (z. B. Gasflaschen), Maschinen und Geräte, die Flüssigkeiten enthalten
  • Elektroschrott ohne gefährliche Bestandteile
  • Holz (Kisten, Paletten, Spanplatten, Möbelteile, Bauholz …)
  • Holz, kontaminiert (Holz aus dem Außenbereich, Altholz beschichtet, imprägniert …)
  • Fenster
  • Bauschutt mineralisch (z.B. Ziegel, Beton, Fliesen, Steine ohne Gips)
  • Gips/Rigips
  • Tennissand
  • Ofensteine aus Nachtspeicher, die Chromat enthalten
  • Ofensteine aus Nachtspeicher ohne Chromat
  • Eternit/Asbest (Komplettentsorgung im 1,1 m³ Big Bag)
  • Ziegelsteine/Dachziegel (aus Ton, ohne Mörtel)
  • Erde
  • Wurzeln
  • Beton
  • Stahlbeton
  • Asphalt, teerfrei
  • Gussasphalt, teerfrei ohne Anhaftung
  • Flachglas
  • Hohlglas
  • Grüngut bis 10 cm Durchmesser
  • Stammholz
  • Mischpapier/Kartonage
  • Monitore/Fernseher
  • Monitore/Fernseher
  • Öl-Radiatoren (restentleert)
  • Gemischtes Material (Schutt, Schrott, Müll, Holz…)

Bauschutt:

  • Ziegel
  • Fliesen und Keramik

Folgende Bestandteile darf der Bauschutt nicht enthalten:

  • Folien
  • Glaswolle
  • Heraklith
  • Gipskartonplatten
  • Reine Gips- und Putzreste (Rigips)
  • Holz
  • Tapeten, Papier
  • Styropor, Kunststoffe
  • Strohmatten
  • Teerhaltige Rückstände von Straßenbelägen oder Anstrichen
  • Holzleichtbeton

Baustellen- und Gewerbeabfälle:

  • Textilien, Bekleidung, Teppiche, Teppichböden
  • Kunststoffe
  • Folien
  • Verbundstoffe
  • Gummi
  • Verpackungen

Folgende Bestandteile dürfen die Baustellen- und Gewerbeabfälle nicht enthalten:

  • Farben/Lacke und lösemittelhaltige Abfälle
  • Autobatterien
  • Flüssigkeiten
  • Mineralwolle, Asbest oder sonstige gefährlichen Abfälle

Eisenschrott:

  • Metalle
  • Eisenspäne
  • Blechabfälle
  • Handelsguss
  • E-Motoren

Folgende Bestandteile darf der Eisenschrott nicht enthalten:

  • Hohlkörper (z. Bsp. Gasflaschen)
  • Maschinen und Geräte, die Flüssigkeiten enthalten

Alle Materialien müssen unbelastastet und in fester Form sein. Für Glaswolle/Mineralwolle, Asbest und Holz vom Außenbereich bzw. imprägniertes Holz gelten Sonderbestimmungen.

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