Annahmebedingungen
Abfallarten
Hier erhalten Sie Informationen darüber welche Stoffe wir annehmen und welche wir leider nicht annehmen können. Im Zweifel rufen Sie uns gerne an.
Bauschutt:
- Ziegel
- Fliesen und Keramik
Folgende Bestandteile darf der Bauschutt nicht enthalten:
- Folien
- Glaswolle
- Heraklith
- Gipskartonplatten
- Reine Gips- und Putzreste (Rigips)
- Holz
- Tapeten, Papier
- Styropor, Kunststoffe
- Strohmatten
- Teerhaltige Rückstände von Straßenbelägen oder Anstrichen
- Holzleichtbeton
Baustellen- und Gewerbeabfälle:
- Textilien, Bekleidung, Teppiche, Teppichböden
- Kunststoffe
- Folien
- Verbundstoffe
- Gummi
- Verpackungen
Folgende Bestandteile dürfen die Baustellen- und Gewerbeabfälle nicht enthalten:
- Farben/Lacke und lösemittelhaltige Abfälle
- Autobatterien
- Flüssigkeiten
- Mineralwolle, Asbest oder sonstige gefährlichen Abfälle
Eisenschrott:
- Metalle
- Eisenspäne
- Blechabfälle
- Handelsguss
- E-Motoren
Folgende Bestandteile darf der Eisenschrott nicht enthalten:
- Hohlkörper (z. Bsp. Gasflaschen)
- Maschinen und Geräte, die Flüssigkeiten enthalten
Alle Materialien müssen unbelastastet und in fester Form sein. Für Glaswolle/Mineralwolle, Asbest und Holz vom Außenbereich bzw. imprägniertes Holz gelten Sonderbestimmungen.