Auf den Bürgersteig darf kein Container gestellt werden, auf die Straße dagegen schon. Es wird dafür eine Genehmigung vom Landratsamt benötigt, die Sie oder wir beantragen müssen. Die entstehenden Kosten stellen wir Ihnen entsprechend in Rechnung. Dadurch verlängert sich die Vorlaufzeit um 14 bis 21 Tage.