Annahmebedingungen
Abfallarten
Hier erhalten Sie Informationen darüber welche Stoffe wir annehmen und welche wir leider nicht annehmen können. Bei Fragen rufen Sie gerne an.
Abfallarten: Folgende Abfälle sind aus wirtschaftlichen und gesetzlichen Gründen getrennt zu sammeln:
- Baumüll (Baustellenabfälle brennbar, Papier, Kunststoffe, Folien, Holz, Kabel…)
- Sperrmüll (Möbel, Teppiche, Hausrat…)
- Gewerbemüll (verschmutzte Kartons, brennbare Abfälle aus dem Gewerbe…)
- Glaswolle, in Spezialsäcke verpackt
- Eisenschrott (Metalle, Eisenspäne, Blechabfälle, Handelsguss, E-Motoren ..). Eisenschrott darf nicht enthalten: Hohlkörper (z. B. Gasflaschen), Maschinen und Geräte, die Flüssigkeiten enthalten
- Elektroschrott ohne gefährliche Bestandteile
- Holz (Kisten, Paletten, Spanplatten, Möbelteile, Bauholz …)
- Holz, kontaminiert (Holz aus dem Außenbereich, Altholz beschichtet, imprägniert …)
- Fenster
- Bauschutt mineralisch (z.B. Ziegel, Beton, Fliesen, Steine ohne Gips)
- Gips/Rigips
- Tennissand
- Ofensteine aus Nachtspeicher, die Chromat enthalten
- Ofensteine aus Nachtspeicher ohne Chromat
- Eternit/Asbest (Komplettentsorgung im 1,1 m³ Big Bag)
- Ziegelsteine/Dachziegel (aus Ton, ohne Mörtel)
- Erde
- Wurzeln
- Beton
- Stahlbeton
- Asphalt, teerfrei
- Gussasphalt, teerfrei ohne Anhaftung
- Flachglas
- Hohlglas
- Grüngut bis 10 cm Durchmesser
- Stammholz
- Mischpapier/Kartonage
- Monitore/Fernseher
- Monitore/Fernseher
- Öl-Radiatoren (restentleert)
- Gemischtes Material (Schutt, Schrott, Müll, Holz…)
Bauschutt:
- Ziegel
- Fliesen und Keramik
Folgende Bestandteile darf der Bauschutt nicht enthalten:
- Folien
- Glaswolle
- Heraklith
- Gipskartonplatten
- Reine Gips- und Putzreste (Rigips)
- Holz
- Tapeten, Papier
- Styropor, Kunststoffe
- Strohmatten
- Teerhaltige Rückstände von Straßenbelägen oder Anstrichen
- Holzleichtbeton
Baustellen- und Gewerbeabfälle:
- Textilien, Bekleidung, Teppiche, Teppichböden
- Kunststoffe
- Folien
- Verbundstoffe
- Gummi
- Verpackungen
Folgende Bestandteile dürfen die Baustellen- und Gewerbeabfälle nicht enthalten:
- Farben/Lacke und lösemittelhaltige Abfälle
- Autobatterien
- Flüssigkeiten
- Mineralwolle, Asbest oder sonstige gefährlichen Abfälle
Eisenschrott:
- Metalle
- Eisenspäne
- Blechabfälle
- Handelsguss
- E-Motoren
Folgende Bestandteile darf der Eisenschrott nicht enthalten:
- Hohlkörper (z. Bsp. Gasflaschen)
- Maschinen und Geräte, die Flüssigkeiten enthalten
Alle Materialien müssen unbelastastet und in fester Form sein. Für Glaswolle/Mineralwolle, Asbest und Holz vom Außenbereich bzw. imprägniertes Holz gelten Sonderbestimmungen.